Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

für das Break the Rules Festival, die Festivalwebseite, die App, den Ticketshop und das Cashless-System

Stand: 27.07.2026


§ 1 Anbieter und Veranstalter

(1) Anbieter der Festivalwebseite, der Break-the-Rules-App und des damit verbundenen Ticket-, Informations- und Nutzerangebots sowie Veranstalter des Break the Rules Festivals ist:

HKH Gastronomie und Catering GmbH
Schenkendorfstraße 17
02906 Niesky
Deutschland

Handelsregister: HRB 41456
Registergericht: Amtsgericht Dresden

Vertreten durch die Geschäftsführer:

Jonas Hampel, Toni Heide und Fabian Kühne

E-Mail: info@breaktherules.eu
Webseite: festival.breaktherules.eu

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:

DE 343286775

– nachfolgend „Anbieter“ oder „Veranstalter“ genannt –

(2) Der Veranstalter ist Vertragspartner der Besucher hinsichtlich der Durchführung des Festivals, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner benannt wird.

(3) Soweit Leistungen durch rechtlich selbstständige Drittanbieter erbracht werden, insbesondere durch Ticket-, Zahlungs-, Cashless-, Gastronomie-, Merchandise-, Camping- oder Transportdienstleister, kann hinsichtlich dieser Leistungen ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Drittanbieter entstehen. Der betreffende Vertragspartner wird im Bestell- oder Zahlungsvorgang kenntlich gemacht.


§ 2 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für:

  1. die Nutzung der Festivalwebseite,
  2. die Nutzung der Break-the-Rules-App,
  3. die Registrierung und Nutzung von Nutzerkonten,
  4. die Nutzung von Push-Nachrichten und elektronischen Festivalinformationen,
  5. den Erwerb und die Nutzung von Festival- und Veranstaltungstickets,
  6. Camping-, Caravan-, Parkplatz- und Fahrzeugberechtigungen,
  7. VIP-, Lounge-, Pre-Party- und sonstige Zusatzleistungen,
  8. die Nutzung des Cashless-Systems,
  9. die Nutzung von Cashless-Guthaben,
  10. die Erhebung und Rückzahlung des Müllpfands,
  11. die Teilnahme am Break the Rules Festival sowie
  12. die Nutzung sämtlicher zugehöriger Festival-, Camping-, Parkplatz- und Veranstaltungsflächen.

(2) Ergänzend gelten:

  1. die jeweils aktuelle Festivalordnung,
  2. die Camping- und Parkplatzordnung,
  3. die Sicherheits- und Einlassbestimmungen,
  4. die Jugendschutz- und Altersregelungen,
  5. die im Ticketshop veröffentlichten Ticketbeschreibungen,
  6. die FAQ auf der Festivalwebseite,
  7. die Datenschutzerklärung sowie
  8. gegebenenfalls gesonderte Bedingungen eingebundener Drittanbieter.

(3) Die jeweils geltenden Camping- und Parkplatzzeiten sowie die erlaubten und verbotenen Campinggegenstände sind den aktuellen FAQ auf der Festivalwebseite zu entnehmen.

(4) Die FAQ und ergänzenden Bestimmungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn vor Vertragsschluss deutlich auf sie hingewiesen wird und der Käufer die Möglichkeit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

(5) Für einen bereits abgeschlossenen Ticketvertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend, soweit nicht eine ausdrückliche Zustimmung des Käufers oder eine zwingende rechtliche Grundlage vorliegt.

(6) Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Käufers gelten nur, wenn der Veranstalter ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.


§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) „Nutzer“ ist jede Person, die die Webseite, die App, ein Nutzerkonto oder ein anderes digitales Angebot des Veranstalters verwendet.

(2) „Käufer“ ist die Person, die ein Ticket, eine Zusatzleistung oder Cashless-Guthaben bestellt beziehungsweise bezahlt.

(3) „Besucher“ oder „Ticketinhaber“ ist die Person, die das Ticket tatsächlich verwendet oder das Festivalgelände betritt.

(4) Käufer und Ticketinhaber können unterschiedliche Personen sein.

(5) „Ticket“ umfasst insbesondere:

  1. digitale Tickets,
  2. ausgedruckte Eintrittskarten,
  3. QR- und Barcodes,
  4. Festivalbändchen,
  5. RFID-Chips,
  6. Zugangskarten,
  7. digitale Wallet-Tickets,
  8. Fahrzeugvignetten und
  9. sonstige Zugangsberechtigungen.

(6) „Festivalgelände“ umfasst sämtliche vom Veranstalter für das Festival genutzten Flächen, insbesondere:

  1. Veranstaltungs- und Bühnenbereiche,
  2. Camping- und Caravanflächen,
  3. Parkplätze und Zufahrten,
  4. Strand- und Freizeitbereiche,
  5. VIP- und Loungeflächen,
  6. Gastronomie- und Händlerbereiche,
  7. Sanitärbereiche,
  8. Einlass- und Kontrollbereiche sowie
  9. sonstige Neben- und Betriebsflächen.

(7) Der Käufer ist verpflichtet, Personen, an die er Tickets oder Berechtigungen weitergibt, über die Geltung dieser AGB und der ergänzenden Festivalbestimmungen zu informieren.


§ 4 Nutzung der Webseite und der App

(1) Die Webseite und die App können insbesondere folgende Funktionen bereitstellen:

  1. Informationen über das Festival,
  2. Ticketkauf und Ticketverwaltung,
  3. Verwaltung eines Nutzerprofils,
  4. Anzeige von Tickets und Bestellungen,
  5. Cashless-Aufladungen,
  6. Anzeige von Cashless-Transaktionen,
  7. Cashless-Auszahlungsanträge,
  8. Lagepläne und Navigation,
  9. Timetables und Programmübersichten,
  10. Camping-, Anreise- und Parkplatzinformationen,
  11. Push-Nachrichten,
  12. Informationen über Künstler und Programmpunkte,
  13. Foto-, Video- oder Community-Funktionen,
  14. Verlinkungen zu Drittanbietern und
  15. sonstige festivalbezogene Dienstleistungen.

(2) Umfang und Verfügbarkeit der Funktionen richten sich nach der jeweils aktuellen Version der Webseite und App.

(3) Ein Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung einer bestimmten Funktion oder einer bestimmten Gestaltung besteht nicht.

(4) Der Veranstalter kann Funktionen aus sachlichem Grund ergänzen, ändern, ersetzen, zeitweise deaktivieren oder einstellen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:

  1. technischen Weiterentwicklungen,
  2. Sicherheitsanforderungen,
  3. rechtlichen oder behördlichen Vorgaben,
  4. Änderungen eingesetzter Drittanbieter,
  5. notwendigen Wartungsmaßnahmen oder
  6. fehlender wirtschaftlicher oder technischer Nutzbarkeit.

(5) Der Nutzer darf durch eine Änderung nicht unangemessen benachteiligt werden. Bereits erworbene Tickets und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(6) Die Nutzung bestimmter Funktionen kann voraussetzen:

  1. die Registrierung eines Nutzerkontos,
  2. die Installation der aktuellen App-Version,
  3. eine aktive Internetverbindung,
  4. die Freigabe bestimmter Geräteberechtigungen oder
  5. die Nutzung eines unterstützten Endgeräts.

(7) Die App darf nur über offiziell freigegebene App-Stores oder Bezugsquellen installiert werden.

(8) Eine Nutzung der Webseite und App für betrügerische, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Zwecke ist untersagt.


§ 5 Nutzerkonto und Registrierung

(1) Für bestimmte Funktionen kann die Einrichtung eines persönlichen Nutzerkontos erforderlich sein.

(2) Bei der Registrierung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(3) Abgefragt werden können insbesondere:

  1. Vorname und Nachname,
  2. Geburtsdatum,
  3. Anschrift oder Postleitzahl,
  4. Land,
  5. E-Mail-Adresse,
  6. Telefonnummer,
  7. Geschlecht, soweit freiwillig,
  8. Profilbild, soweit angeboten, und
  9. weitere für die jeweilige Funktion erforderliche Daten.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die hinterlegten Daten aktuell zu halten.

(5) Zugangsdaten und Passwörter müssen sicher aufbewahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.

(6) Die Weitergabe eines Nutzerkontos oder von Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

(7) Erlangt der Nutzer Kenntnis von einer unbefugten Nutzung seines Kontos, muss er den Veranstalter beziehungsweise den zuständigen Plattformanbieter unverzüglich informieren.

(8) Der Anbieter kann ein Konto vorübergehend sperren, wenn:

  1. ein Sicherheitsrisiko besteht,
  2. der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht,
  3. unzutreffende Angaben gemacht wurden,
  4. Rechte Dritter verletzt werden,
  5. technische Systeme angegriffen oder manipuliert werden oder
  6. ein erheblicher Verstoß gegen diese AGB vorliegt.

(9) Eine dauerhafte Sperrung oder Löschung ist zulässig, wenn der Nutzer einen schweren oder wiederholten Verstoß zu vertreten hat.

(10) Vor einer dauerhaften Sperrung erhält der Nutzer grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Sperrung aus rechtlichen oder sicherheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

(11) Die Sperrung eines Nutzerkontos berührt bereits wirksam geschlossene Ticketverträge grundsätzlich nicht.

(12) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Tickets zusätzlich außerhalb des Nutzerkontos zu speichern, soweit dies technisch möglich ist.

(13) Bei einer vom Nutzer veranlassten Kontolöschung können gespeicherte Inhalte, Transaktionsübersichten und Kontofunktionen dauerhaft verloren gehen. Howler weist in seinen Nutzerinformationen darauf hin, dass nach einer Kontolöschung unter anderem Transaktions- und Cashout-Informationen möglicherweise nicht wiederhergestellt werden können. 


§ 6 Push-Nachrichten und elektronische Kommunikation

(1) Der Nutzer kann in der App Push-Nachrichten aktivieren.

(2) Push-Nachrichten können insbesondere Informationen enthalten über:

  1. Programmänderungen,
  2. Spielzeiten,
  3. Künstler und Bühnen,
  4. Witterung,
  5. Sicherheitslagen,
  6. Evakuierungen,
  7. Einlass und Anreise,
  8. Camping- und Parkplatzregelungen,
  9. Cashless-Aufladungen,
  10. Cashless-Auszahlungen,
  11. Serviceinformationen und
  12. Angebote des Veranstalters.

(3) Push-Nachrichten können innerhalb der App oder über die Geräteeinstellungen deaktiviert werden.

(4) Vertragsbezogene und sicherheitsrelevante Mitteilungen können unabhängig von einer Werbeeinwilligung per E-Mail oder über andere geeignete Kommunikationswege versendet werden.

(5) Hierzu zählen insbesondere:

  1. Buchungsbestätigungen,
  2. Tickets,
  3. Zahlungsinformationen,
  4. Sicherheitshinweise,
  5. Programm- und Zeitänderungen,
  6. Informationen über Absagen oder Verlegungen,
  7. Cashless-Auszahlungsinformationen und
  8. Änderungen von Einlass- oder Campingabläufen.

(6) Werbung oder Newsletter werden nur versendet, wenn hierfür eine Einwilligung oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.

(7) Eine erteilte Werbeeinwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


§ 7 Vertragsschluss im Ticketshop

(1) Die Darstellung von Tickets und Zusatzleistungen im Ticketshop stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot des Veranstalters dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer verbindlichen Bestellung.

(2) Der Käufer gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er:

  1. die gewünschten Tickets oder Zusatzleistungen auswählt,
  2. sie in den virtuellen Warenkorb legt,
  3. den Bestellprozess durchläuft,
  4. die erforderlichen Angaben macht,
  5. die einzubeziehenden AGB bestätigt und
  6. den Button zur kostenpflichtigen Bestellung betätigt.

(3) Der Käufer kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung überprüfen und korrigieren.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn:

  1. die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde und
  2. der Käufer eine Buchungs- oder Bestellbestätigung erhält.

(5) Bei Zahlungsarten mit verzögertem Zahlungseingang kommt der Vertrag erst nach erfolgreichem Zahlungseingang und anschließender Bestätigung zustande, soweit im Bestellprozess nichts Abweichendes angegeben wird.

(6) Der Vertragstext kann vom Ticketanbieter gespeichert und dem Käufer zusammen mit der Bestellbestätigung in Textform oder über einen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

(7) Der Veranstalter beziehungsweise Ticketanbieter kann eine Bestellung aus sachlichem Grund ablehnen oder stornieren, insbesondere bei:

  1. fehlgeschlagener Zahlung,
  2. falschen oder unvollständigen Angaben,
  3. offensichtlich fehlerhaften Preisangaben,
  4. erkennbaren technischen Fehlern,
  5. Verdacht auf Betrug,
  6. Verdacht auf Ticketmissbrauch,
  7. Überschreitung festgelegter Bestellmengen,
  8. Verdacht auf unzulässigen gewerblichen Weiterverkauf oder
  9. fehlender Ticketverfügbarkeit.

(8) Bereits gezahlte Beträge werden bei einer vom Veranstalter vorgenommenen Stornierung zurückgezahlt, soweit kein berechtigter Gegenanspruch besteht.

(9) Ein Anspruch auf den Erwerb einer bestimmten Anzahl oder Kategorie von Tickets besteht nicht.

(10) Die Abgabe von Tickets kann auf haushaltsübliche Mengen beschränkt werden.

(11) Vertragssprache ist Deutsch.


§ 8 Ticketanbieter und ergänzende Drittanbieterbedingungen

(1) Soweit der Ticketverkauf oder die Zahlungsabwicklung über einen externen Ticketanbieter erfolgt, gelten ergänzend dessen im Bestellvorgang einbezogene Bedingungen.

(2) Der Käufer wird vor Abschluss der Bestellung darauf hingewiesen, welche Bedingungen gelten und mit welchem Unternehmen ein Vertrag geschlossen wird.

(3) Bedingungen eines Drittanbieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie dem Käufer vor Abschluss der Bestellung zugänglich gemacht und wirksam einbezogen werden.

(4) Zwingende gesetzliche Rechte des Käufers sowie die Verantwortlichkeit des Veranstalters für die Durchführung des Festivals werden durch die Einschaltung eines Drittanbieters nicht eingeschränkt.


§ 9 Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Ticketshop zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.

(2) Die gegenüber Verbrauchern angezeigten Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(3) Zusätzlich können ausdrücklich ausgewiesene Kosten anfallen, insbesondere:

  1. Vorverkaufsgebühren,
  2. Systemgebühren,
  3. Bearbeitungsgebühren,
  4. Zahlungsgebühren,
  5. Versandkosten,
  6. Servicegebühren,
  7. Aktivierungsgebühren,
  8. Pfandbeträge und
  9. Gebühren für Zusatzleistungen.

(4) Alle vom Käufer zu zahlenden Kosten werden vor Abschluss der Bestellung angezeigt.

(5) Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Abschluss der Bestellung fällig, soweit für die gewählte Zahlungsart nichts anderes angegeben wird.

(6) Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Ticketshop angezeigt.

(7) Einzelne Zahlungsmethoden können aus technischen, sicherheitsbedingten, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen deaktiviert werden.

(8) Bei einer vom Käufer zu vertretenden Rücklastschrift oder Rückbuchung können ihm die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten berechnet werden.

(9) Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(10) Bei fehlgeschlagenen oder zurückgebuchten Zahlungen kann das betreffende Ticket gesperrt oder die Bestellung storniert werden.


§ 10 Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungstickets

(1) Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungstickets. 

(2) Der Kauf eines Festival- oder Veranstaltungstickets ist daher mit Vertragsschluss verbindlich.

(3) Eine Rückgabe, ein Umtausch oder eine Stornierung durch den Käufer ist ausgeschlossen, soweit:

  1. keine ausdrücklich stornierbare Ticketoption erworben wurde,
  2. der Veranstalter nicht freiwillig einer Rücknahme zustimmt oder
  3. kein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht.

(4) Der Ausschluss gilt entsprechend für veranstaltungsbezogene Zusatzleistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem Festival und innerhalb eines festgelegten Zeitraums genutzt werden können.

(5) Hierzu gehören insbesondere:

  1. Camping- und Caravan-Tickets,
  2. Parktickets und Autovignetten,
  3. Pre-Party-Tickets,
  4. VIP- und Lounge-Leistungen,
  5. Schließfächer,
  6. Shuttleangebote,
  7. mobile Sanitärleistungen,
  8. Fahrzeugberechtigungen und
  9. sonstige zeitlich festgelegte Zusatzleistungen.

(6) Krankheit, Verletzung, private oder berufliche Verhinderung, verspätete Anreise, Verkehrsprobleme, fehlende Unterkunft, Reiseausfälle oder ein versehentlicher Kauf begründen grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch.

(7) Werden über die Webseite neben Veranstaltungstickets auch Waren oder nicht termingebundene Leistungen verkauft, können hierfür abweichende gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.


§ 11 Übermittlung und Kontrolle der Tickets

(1) Digitale Tickets werden grundsätzlich:

  1. per E-Mail übermittelt,
  2. über ein Nutzerkonto bereitgestellt,
  3. in einer App angezeigt oder
  4. über eine digitale Wallet zur Verfügung gestellt.

(2) Der Käufer muss eine zutreffende und erreichbare E-Mail-Adresse angeben.

(3) Der Käufer ist verpflichtet, auch seinen Spam- oder Junk-Ordner zu überprüfen.

(4) Tickets müssen nach Erhalt insbesondere auf folgende Angaben geprüft werden:

  1. Veranstaltung,
  2. Veranstaltungsdatum,
  3. Ticketkategorie,
  4. Anzahl,
  5. Personalisierung,
  6. gebuchte Zusatzleistungen und
  7. Preis.

(5) Erkennbare Fehler sind dem Ticketanbieter oder Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

(6) Der Käufer ist für die sichere Speicherung und Aufbewahrung des Tickets verantwortlich.


§ 12 Gültigkeit und Nutzung des Tickets

(1) Das Ticket gilt ausschließlich für:

  1. die darauf bezeichnete Veranstaltung,
  2. den angegebenen Veranstaltungstag oder Zeitraum,
  3. die gebuchte Ticketkategorie,
  4. die freigegebenen Bereiche und
  5. gegebenenfalls die angegebene Person.

(2) Camping-, Parkplatz-, Fahrzeug- oder sonstige Zusatztickets ersetzen kein Festivalticket, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.

(3) Das Ticket ist am Einlass vollständig und in lesbarer Form vorzuzeigen.

(4) Der Veranstalter kann zusätzlich die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verlangen.

(5) Personalisierte Tickets dürfen nur von der auf dem Ticket angegebenen Person verwendet werden.

(6) Eine Änderung der Personalisierung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich angeboten wird.

(7) Für eine zulässige Änderung kann eine vorher ausgewiesene angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

(8) Das Ticket beziehungsweise der darauf enthaltene QR- oder Barcode darf nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

(9) Insbesondere ist die Veröffentlichung des vollständigen Codes in sozialen Netzwerken, Messenger-Gruppen, Verkaufsportalen oder Kleinanzeigen untersagt.

(10) Ein Ticket kann grundsätzlich nur einmal verwendet werden.

(11) Werden mehrere Kopien desselben Tickets vorgelegt, erhält grundsätzlich nur die Person Zutritt, deren Ticket zuerst erfolgreich gescannt wurde.

(12) Manipulierte, vervielfältigte, bereits verwendete, gesperrte oder unrechtmäßig erworbene Tickets verlieren ihre Gültigkeit.

(13) Missbrauch oder ein erheblicher Verstoß gegen die Ticketbedingungen kann zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen, wenn der Verstoß vom Ticketinhaber zu vertreten ist.

(14) Bei Verlust oder Löschung eines Tickets wird eine Neuausstellung nur geprüft, wenn:

  1. der ursprüngliche Erwerb eindeutig nachgewiesen werden kann,
  2. das alte Ticket technisch gesperrt werden kann und
  3. eine Neuausstellung organisatorisch möglich ist.

(15) Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht, wenn der Verlust oder die missbräuchliche Nutzung vom Käufer zu vertreten ist.

(16) Das Ticket kann beim Einlass gegen ein Festivalbändchen, einen RFID-Chip oder eine andere Zugangsberechtigung eingetauscht werden.

(17) Festivalbändchen sind während der gesamten Dauer unbeschädigt am Handgelenk zu tragen.

(18) Entfernte, beschädigte, übertragene oder manipulierte Festivalbändchen können ihre Gültigkeit verlieren.


§ 13 Weitergabe und Weiterverkauf

(1) Nicht personalisierte Tickets dürfen grundsätzlich privat weitergegeben werden, soweit keine abweichende Regelung für die jeweilige Ticketart besteht.

(2) Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

(3) Untersagt sind insbesondere:

  1. der gewerbsmäßige Verkauf von Tickets,
  2. der Verkauf zu einem wesentlich höheren Preis als dem ursprünglichen Gesamtpreis,
  3. die Nutzung für nicht genehmigte Gewinnspiele,
  4. die Nutzung für Werbeaktionen,
  5. der Verkauf im Rahmen nicht genehmigter Reise- oder Unterkunftspakete,
  6. die Verbindung mit Hospitality-Angeboten,
  7. die Nutzung zur Bewerbung fremder Waren oder Dienstleistungen und
  8. der Verkauf über nicht autorisierte gewerbliche Verkaufsstellen.

(4) Eine private Weitergabe zum ursprünglichen Gesamtpreis oder zu einem geringeren Preis bleibt grundsätzlich zulässig, sofern das Ticket übertragbar ist.

(5) Tickets sollen ausschließlich über offizielle oder vom Veranstalter freigegebene Kanäle übertragen werden.

(6) Howler ermöglicht nach seinen Nutzerinformationen die Übertragung von Tickets auf andere Howler-Konten. Nach der Übertragung verliert der bisherige Inhaber den Zugriff und das Ticket wird dem neuen Inhaber zugeordnet. 

(7) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Weiterverkaufsverbot kann der Veranstalter:

  1. das Ticket sperren,
  2. den Zutritt verweigern,
  3. das Festivalbändchen einziehen und
  4. weitergehende Ansprüche geltend machen.

(8) Ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht, sofern der Käufer oder Ticketinhaber den Verstoß zu vertreten hat.


§ 14 Einlass und Ticketkontrolle

(1) Zutritt zum Festival wird nur mit einem gültigen, noch nicht entwerteten und nicht gesperrten Ticket gewährt.

(2) Der Besucher muss auf Verlangen:

  1. das Ticket vollständig vorzeigen,
  2. einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen,
  3. erforderliche Berechtigungsnachweise vorlegen,
  4. eine Alters- oder Ermäßigungsberechtigung nachweisen und
  5. das Ticket oder Festivalbändchen überprüfen lassen.

(3) Der Einlass kann insbesondere verweigert werden, wenn:

  1. das Ticket ungültig, gesperrt oder bereits verwendet wurde,
  2. das Ticket manipuliert oder vervielfältigt wurde,
  3. die Personalisierung nicht übereinstimmt,
  4. erforderliche Nachweise fehlen,
  5. die Identität nicht festgestellt werden kann,
  6. eine zulässige Sicherheitskontrolle verweigert wird,
  7. verbotene Gegenstände mitgeführt werden,
  8. der Besucher erkennbar stark alkoholisiert ist,
  9. der Besucher erkennbar unter dem Einfluss illegaler Drogen steht,
  10. der Besucher andere Personen gefährdet oder
  11. ein erheblicher Verstoß gegen diese AGB oder die Festivalordnung vorliegt.

(4) Wird der Einlass aus einem vom Besucher zu vertretenden Grund verweigert, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

(5) Wartezeiten an Einlässen, Kontrollstellen, Campingzufahrten, Parkplatzeinfahrten oder Bändchenausgaben begründen grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch.

(6) Soweit auf der Veranstaltungswebseite ausdrücklich darauf hingewiesen wird, kann nach Verlassen des Festivalgeländes ein erneuter Einlass ausgeschlossen sein.


§ 15 Jugendschutz und Altersbeschränkungen

(1) Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie die veröffentlichten Alters- und Einlassregelungen des Festivals.

(2) Der Veranstalter kann für einzelne Tage, Bereiche, Ticketarten oder Programmpunkte unterschiedliche Altersgrenzen festlegen.

(3) Minderjährige müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen und Einverständniserklärungen in der vom Veranstalter zugelassenen Form mitführen.

(4) Eine Erziehungsbeauftragung oder Einverständniserklärung begründet keinen Anspruch auf Einlass, wenn:

  1. gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen,
  2. die Unterlagen unvollständig sind,
  3. die Echtheit zweifelhaft ist,
  4. die erziehungsbeauftragte Person ungeeignet erscheint oder
  5. die veröffentlichten Einlassbedingungen nicht erfüllt sind.

(5) Wird der Einlass wegen fehlender oder fehlerhafter Jugendschutzunterlagen verweigert, besteht kein Erstattungsanspruch.

(6) Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Alterskontrollen dürfen jederzeit durchgeführt werden.


§ 16 Sicherheitskontrollen und verbotene Gegenstände

(1) Besucher erklären sich mit angemessenen Einlass- und Sicherheitskontrollen einverstanden.

(2) Zu den Kontrollen können insbesondere gehören:

  1. Sichtkontrollen von Taschen,
  2. Gepäckkontrollen,
  3. Fahrzeugkontrollen,
  4. Kontrollen mit technischen Hilfsmitteln,
  5. körpernahe Kontrollen durch hierfür eingesetztes Personal und
  6. Kontrollen von Tickets, Bändchen und Ausweisdokumenten.

(3) Der Einlass kann verweigert werden, wenn eine zulässige Sicherheitskontrolle verweigert wird.

(4) Untersagt ist insbesondere die Mitnahme folgender Gegenstände:

  1. Waffen,
  2. waffenähnliche Gegenstände,
  3. gefährliche Werkzeuge,
  4. Feuerwerkskörper,
  5. Pyrotechnik,
  6. explosive Stoffe,
  7. leicht entzündliche Stoffe,
  8. illegale Betäubungsmittel,
  9. Drohnen,
  10. Laserpointer,
  11. gefährliche Glasgegenstände,
  12. Gegenstände, die andere Personen verletzen können, und
  13. weitere nach den FAQ oder der Festivalordnung verbotene Gegenstände.

(5) Verbotene Gegenstände können am Einlass zurückgewiesen werden.

(6) Eine Pflicht des Veranstalters zur Aufbewahrung zurückgewiesener Gegenstände besteht nicht.

(7) Campingbezogene Verbote und Zulassungen, insbesondere für Grills, Gaskocher, Gasflaschen, Aggregate, Musikanlagen, Glas, Fahrzeuge, Anhänger und Pavillons, ergeben sich aus den aktuellen FAQ.


§ 17 Hausrecht und Verhalten auf dem Festivalgelände

(1) Der Veranstalter übt auf dem gesamten Festival-, Camping- und Parkplatzgelände das Hausrecht aus.

(2) Das Hausrecht kann auf Sicherheitsunternehmen, Ordner, Mitarbeitende und sonstige Beauftragte übertragen werden.

(3) Den Anweisungen insbesondere folgender Personen und Stellen ist Folge zu leisten:

  1. Veranstalter,
  2. Sicherheits- und Ordnungsdienst,
  3. Festivalpersonal,
  4. Polizei,
  5. Feuerwehr,
  6. Rettungs- und Sanitätsdienst sowie
  7. zuständige Behörden.

(4) Besucher müssen sich so verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, geschädigt, bedroht, diskriminiert oder unzumutbar belästigt werden.

(5) Untersagt sind insbesondere:

  1. Gewalt und Gewaltandrohung,
  2. sexuelle Belästigung,
  3. rassistische Äußerungen oder Handlungen,
  4. antisemitische Äußerungen oder Handlungen,
  5. extremistische Propaganda,
  6. sexistische oder homophobe Belästigungen,
  7. sonstige menschenverachtende Handlungen,
  8. Diebstahl,
  9. Sachbeschädigung,
  10. das Betreten gesperrter Bereiche,
  11. das Übersteigen von Absperrungen,
  12. das Blockieren von Flucht- und Rettungswegen,
  13. das Manipulieren von Sicherheitseinrichtungen,
  14. der nicht genehmigte Verkauf von Waren,
  15. nicht genehmigte Werbeaktionen,
  16. das Anbringen von Plakaten oder Aufklebern und
  17. die missbräuchliche Nutzung von Tickets, Bändchen oder Cashless-Medien.

(6) Besucher können vom Gelände verwiesen werden, wenn sie:

  1. erheblich oder wiederholt gegen diese AGB verstoßen,
  2. andere Personen gefährden,
  3. andere Personen belästigen,
  4. verbotene Gegenstände mitführen,
  5. Anweisungen des Personals nicht befolgen,
  6. den Festivalbetrieb erheblich beeinträchtigen oder
  7. erkennbar nicht in der Lage sind, sich sicher auf dem Gelände aufzuhalten.

(7) Ist der Ausschluss vom Besucher zu vertreten, kann das Ticket beziehungsweise Festivalbändchen ohne Erstattung gesperrt oder eingezogen werden.

(8) Strafrechtlich relevantes Verhalten kann zur Anzeige gebracht werden.


§ 18 Pflichten der Nutzer der Webseite und App

(1) Nutzer dürfen die digitalen Angebote nicht in einer Weise verwenden, die:

  1. gegen geltendes Recht verstößt,
  2. Rechte Dritter verletzt,
  3. andere Nutzer gefährdet oder belästigt,
  4. technische Systeme stört,
  5. Schadsoftware verbreitet oder
  6. Sicherheitsvorkehrungen umgeht.

(2) Untersagt sind insbesondere:

  1. betrügerische Nutzungen,
  2. das Vortäuschen einer falschen Identität,
  3. automatisierte Zugriffe ohne Zustimmung,
  4. das Auslesen oder Kopieren geschützter Daten,
  5. das Dekompilieren oder Manipulieren der App,
  6. der Einsatz von Viren oder Trojanern,
  7. die Umgehung von Zugangsbeschränkungen,
  8. beleidigende oder bedrohende Inhalte,
  9. diskriminierende Inhalte,
  10. pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte,
  11. irreführende Inhalte und
  12. Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten.

(3) Der Nutzer ist zu einem angemessenen, höflichen und respektvollen Umgang verpflichtet.

(4) Bei Verstößen kann der Anbieter:

  1. Inhalte entfernen,
  2. Funktionen einschränken,
  3. das Konto sperren,
  4. das Konto löschen oder
  5. weitergehende rechtliche Maßnahmen einleiten.

§ 19 Vom Nutzer eingestellte Inhalte

(1) Soweit die App oder Webseite das Hochladen eigener Inhalte ermöglicht, bleibt der Nutzer für diese Inhalte verantwortlich.

(2) Der Nutzer versichert, dass:

  1. er über die erforderlichen Rechte verfügt,
  2. keine Rechte Dritter verletzt werden,
  3. erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen und
  4. die Inhalte nicht rechtswidrig sind.

(3) Mit dem Hochladen räumt der Nutzer dem Anbieter ein einfaches, unentgeltliches und räumlich unbeschränktes Recht ein, den Inhalt innerhalb der App und Webseite technisch zu:

  1. speichern,
  2. vervielfältigen,
  3. bearbeiten, soweit technisch erforderlich,
  4. übertragen und
  5. darstellen.

(4) Das Nutzungsrecht gilt grundsätzlich für die Dauer der Bereitstellung des Inhalts.

(5) Eine eigenständige Nutzung für Werbekampagnen außerhalb der Plattform erfolgt nur, wenn hierfür eine weitergehende gesetzliche Grundlage oder Einwilligung besteht.

(6) Rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte können entfernt oder gesperrt werden.

(7) Der Nutzer stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Ansprüche auf einer vom Nutzer zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen.

(8) Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Rechtsverteidigungskosten.


§ 20 Programm-, Künstler- und Ablaufänderungen

(1) Angekündigte Künstler, Acts, DJs, Bands, Spielzeiten, Bühnen und Programmpunkte entsprechen dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

(2) Der Veranstalter kann aus sachlichem Grund insbesondere:

  1. Künstler oder Programmpunkte austauschen,
  2. Auftritte absagen,
  3. Auftritte verkürzen,
  4. Spielzeiten verschieben,
  5. Bühnenzuordnungen ändern,
  6. die Reihenfolge des Programms anpassen,
  7. einzelne Bühnen vorübergehend schließen,
  8. einzelne Bereiche sperren und
  9. Nebenveranstaltungen ändern oder entfallen lassen.

(3) Sachliche Gründe sind insbesondere:

  1. Erkrankung eines Künstlers,
  2. Ausfall eines Künstlers,
  3. Reise- oder Transportprobleme,
  4. verspätete Anreise,
  5. technische Störungen,
  6. Sicherheitsgründe,
  7. behördliche Vorgaben,
  8. Witterung und
  9. höhere Gewalt.

(4) Die Änderung oder Absage einzelner Künstler, Acts, Bühnen oder Programmpunkte begründet keinen Erstattungsanspruch, wenn:

  1. der Gesamtcharakter des Festivals erhalten bleibt und
  2. die Änderung für den Besucher zumutbar ist.

(5) Bestimmte Künstler, Auftrittszeiten oder Bühnen werden nur dann als wesentlicher Vertragsinhalt geschuldet, wenn dies bei Vertragsschluss ausdrücklich erklärt wurde.

(6) Besucher sind dafür verantwortlich, sich über aktuelle Spielzeiten und Änderungen zu informieren.


§ 21 Absage, Verlegung, Unterbrechung und höhere Gewalt

(1) Der Veranstalter kann das Festival aus wichtigem Grund:

  1. räumlich verlegen,
  2. zeitlich verlegen,
  3. unterbrechen,
  4. verkürzen,
  5. teilweise absagen,
  6. vorzeitig beenden oder
  7. vollständig absagen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  1. höherer Gewalt,
  2. Unwetter,
  3. konkreten Unwetterwarnungen,
  4. Sturm,
  5. Starkregen,
  6. Hagel,
  7. Gewitter,
  8. Hochwasser,
  9. Überschwemmung,
  10. Feuer,
  11. Waldbrandgefahr,
  12. extremer Hitze oder Kälte,
  13. Naturkatastrophen,
  14. Epidemien oder Pandemien,
  15. Krieg,
  16. Terror- oder Anschlagsgefahr,
  17. behördlichen Anordnungen,
  18. behördlichen Verboten,
  19. Streiks,
  20. Ausfall wesentlicher Infrastruktur,
  21. Ausfall wesentlicher Versorgungsleistungen,
  22. erheblichen Sicherheitsgefahren oder
  23. einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden Unbenutzbarkeit des Geländes.

(3) Wird das Festival auf einen Ersatztermin verlegt, behält das Ticket grundsätzlich für den Ersatztermin seine Gültigkeit.

(4) Der Veranstalter informiert innerhalb angemessener Zeit über:

  1. den Ersatztermin,
  2. die weitere Gültigkeit der Tickets,
  3. gegebenenfalls bestehende Rückgabemöglichkeiten und
  4. das für eine Rückgabe geltende Verfahren.

(5) Wird das Festival vor Veranstaltungsbeginn vollständig und ersatzlos abgesagt, richten sich Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Soweit die geschuldete Festivalleistung unmöglich wird, kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen auch die Verpflichtung zur Gegenleistung entfallen. Eine pauschale vollständige Verweigerung jeder Erstattung bei einer ersatzlosen Komplettabsage ist daher nicht vorgesehen. 

(7) Nicht ersetzt werden, soweit der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat und kein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht:

  1. Anreise- und Fahrtkosten,
  2. Übernachtungskosten,
  3. Verpflegungsaufwendungen,
  4. Verdienstausfall,
  5. Kosten selbst gebuchter Drittleistungen und
  6. sonstige mittelbare Aufwendungen.

(8) Muss das Festival nach Beginn aus Sicherheitsgründen, wegen Witterung, höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung unterbrochen, teilweise abgesagt oder vorzeitig beendet werden, richtet sich ein möglicher Erstattungsanspruch insbesondere nach:

  1. dem Zeitpunkt des Abbruchs,
  2. dem Umfang der bereits erbrachten Leistungen,
  3. der Dauer des Festivals,
  4. der betroffenen Ticketkategorie und
  5. den gesetzlichen Bestimmungen.

(9) Ein Anspruch auf vollständige Erstattung besteht nicht allein deshalb, weil das Festival nach Beginn verkürzt, unterbrochen oder teilweise beendet wurde.

(10) Vorübergehende Unterbrechungen, Evakuierungen, wetterbedingte Pausen oder die zeitweise Schließung einzelner Bereiche begründen keinen Erstattungsanspruch, wenn:

  1. das Festival anschließend fortgesetzt wird und
  2. die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

(11) Werden einzelne Camping-, Parkplatz-, Shuttle- oder Zusatzleistungen abgesagt, richtet sich eine mögliche Erstattung nach dem Umfang der nicht erbrachten Leistung und den gesetzlichen Bestimmungen.

(12) Informationen über wesentliche Änderungen werden über geeignete Wege veröffentlicht, insbesondere:

  1. Festivalwebseite,
  2. App,
  3. E-Mail,
  4. Ticketshop,
  5. Social-Media-Kanäle und
  6. Durchsagen vor Ort.

§ 22 Typische Witterungsbedingungen

(1) Das Festival ist eine Open-Air-Veranstaltung.

(2) Besucher müssen insbesondere mit folgenden Bedingungen rechnen:

  1. Regen,
  2. Nässe,
  3. Schlamm,
  4. Staub,
  5. Wind,
  6. Hitze,
  7. Kälte,
  8. wechselnder Bodenbeschaffenheit,
  9. unebenen Flächen,
  10. eingeschränkter Befahrbarkeit und
  11. wetterbedingten Wartezeiten.

(3) Typische und zumutbare wetterbedingte Beeinträchtigungen begründen für sich genommen keinen Erstattungsanspruch.

(4) Besucher sind für geeignete Kleidung, festes Schuhwerk, Sonnen-, Hitze- und Regenschutz selbst verantwortlich.

(5) Bei konkreten Gefahren kann der Veranstalter insbesondere:

  1. Bühnen schließen,
  2. Programmpunkte unterbrechen,
  3. Flächen sperren,
  4. Zufahrten beschränken,
  5. Camping- oder Parkplatzflächen verlegen und
  6. Evakuierungen anordnen.

(6) Den entsprechenden Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.


§ 23 Camping

(1) Der Zugang zum Campingbereich ist nur mit den jeweils erforderlichen Tickets und Berechtigungen gestattet.

(2) Ein Campingticket gilt nur für den jeweils bezeichneten Zeitraum und Campingbereich.

(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Campingplatz oder eine bestimmte Lage besteht nicht.

(4) Insbesondere besteht kein Anspruch auf:

  1. unmittelbare Nähe zu anderen Personen oder Gruppen,
  2. Nähe zum Festivalgelände,
  3. Nähe zu Sanitäranlagen,
  4. Schatten,
  5. Stromanschluss,
  6. Wasseranschluss,
  7. einen bestimmten Untergrund,
  8. eine vollständig ebene Fläche oder
  9. eine bestimmte Entfernung zum Ein- oder Ausgang.

(5) Campingflächen werden durch das Festivalpersonal zugewiesen.

(6) Den Einweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

(7) Das Reservieren oder Freihalten zusätzlicher Flächen ist nicht gestattet.

(8) Zelte, Pavillons und sonstige Aufbauten müssen standsicher errichtet und ordnungsgemäß gesichert werden.

(9) Flucht-, Rettungs- und Fahrwege sind jederzeit freizuhalten.

(10) Die Camping- und Öffnungszeiten sind den aktuellen FAQ zu entnehmen.

(11) Die erlaubten und verbotenen Campinggegenstände ergeben sich ebenfalls aus den aktuellen FAQ.

(12) Dies gilt insbesondere für:

  1. Grills,
  2. Gaskocher,
  3. Gasflaschen,
  4. offene Feuerstellen,
  5. Aggregate,
  6. Heizgeräte,
  7. Musikanlagen,
  8. Glasbehälter,
  9. Pavillons,
  10. Fahrzeuge,
  11. Anhänger und
  12. sonstige größere Aufbauten.

(13) Der Betrieb eigener Musikanlagen darf andere Besucher, Anwohner, Sicherheitsmaßnahmen oder den Festivalbetrieb nicht unzumutbar beeinträchtigen.

(14) Der Campingplatz ist sauber zu halten.

(15) Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

(16) Der Campingplatz ist spätestens zum veröffentlichten Räumungszeitpunkt vollständig zu verlassen.

(17) Zurückgelassene Gegenstände und Abfälle können auf Kosten des verantwortlichen Besuchers entfernt werden.

(18) Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung von:

  1. Zelten,
  2. Campingausrüstung,
  3. Fahrzeugen,
  4. Wertsachen oder
  5. sonstigen persönlichen Gegenständen.

§ 24 Parkplätze, Fahrzeuge und Zufahrten

(1) Festivalparkplätze dürfen nur mit der jeweils erforderlichen Parkplatz-, Fahrzeug- oder Vignettenberechtigung genutzt werden.

(2) Ein Parkticket begründet keinen Anspruch auf:

  1. einen bestimmten Stellplatz,
  2. eine asphaltierte Fläche,
  3. eine bestimmte Entfernung zum Festivalgelände,
  4. eine jederzeitige Ein- und Ausfahrt,
  5. einen bewachten Parkplatz oder
  6. eine bestimmte Bodenbeschaffenheit.

(3) Fahrzeuge dürfen nur auf zugewiesenen Flächen abgestellt werden.

(4) Den Anweisungen des Parkplatz- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

(5) Fluchtwege, Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Betriebsflächen sind freizuhalten.

(6) Falsch abgestellte oder sicherheitsgefährdende Fahrzeuge können im erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang auf Kosten des Halters umgesetzt oder abgeschleppt werden.

(7) Auf den Parkplätzen und Zufahrten ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

(8) Die Straßenverkehrsordnung gilt entsprechend.

(9) Es findet keine Verwahrung oder Bewachung der Fahrzeuge und ihres Inhalts statt.

(10) Witterungsbedingte Beeinträchtigungen wie Nässe, Schlamm, Staub oder erschwerte Befahrbarkeit begründen grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch.

(11) Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen nur mit der entsprechenden Berechtigung und in den hierfür freigegebenen Bereichen abgestellt werden.

(12) Die Parkplatz- und Zufahrtszeiten ergeben sich aus den aktuellen FAQ.


§ 25 Cashless-Anbieter Howler

(1) Für die technische Bereitstellung und Abwicklung des Cashless-Systems wird der Dienstleister Howler eingesetzt.

(2) Howler stellt unter anderem Funktionen für:

  1. Cashless-Aufladungen,
  2. Nutzerkonten,
  3. RFID-Zahlungen,
  4. Transaktionsübersichten,
  5. Cashout- beziehungsweise Auszahlungsanträge und
  6. gegebenenfalls Ticketfunktionen

zur Verfügung.

(3) Für die Nutzung der von Howler bereitgestellten Plattform, Webseite, Nutzerkonten und Cashless-Funktionen gelten ergänzend die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Howler.

(4) Die Nutzungsbedingungen von Howler sind abrufbar unter:

https://www.howler.co.za/terms_and_conditions

(5) Die Datenschutzbestimmungen von Howler sind abrufbar unter:

https://www.howler.co.za/privacy_policy

(6) Die Howler-Bedingungen werden nur dann Bestandteil des jeweiligen Nutzungsverhältnisses, wenn der Nutzer vor Nutzung der betreffenden Howler-Funktion auf sie hingewiesen wird und die Möglichkeit erhält, von ihnen Kenntnis zu nehmen.

(7) Soweit Howler im eigenen Namen Leistungen erbringt, kommt hinsichtlich dieser Leistungen ein gesondertes Nutzungs- oder Dienstleistungsverhältnis zwischen dem Nutzer und Howler zustande.

(8) Die Verantwortlichkeit der HKH Gastronomie und Catering GmbH als Veranstalter für die Durchführung des Festivals bleibt hiervon unberührt.

(9) Bei Widersprüchen zwischen diesen Festival-AGB und den Bedingungen von Howler gilt:

  1. Für die Durchführung des Festivals und den Zutritt gelten diese Festival-AGB.
  2. Für die technische Nutzung des Howler-Kontos und der Howler-Plattform gelten die Howler-Bedingungen.
  3. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

(10) Howler verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Nutzung seiner Plattform und Cashless-Dienste nach Maßgabe seiner eigenen Datenschutzbestimmungen. Howlers Datenschutzerklärung bezieht sich ausdrücklich auf seine Webseite, Plattform, App und angebotenen Dienste. 


§ 26 Nutzung des Cashless-Systems

(1) Das Festival kann vollständig oder teilweise bargeldlos durchgeführt werden.

(2) Zahlungen erfolgen über das jeweils ausgegebene oder freigeschaltete Cashless-Medium.

(3) Als Cashless-Medium können insbesondere eingesetzt werden:

  1. Festivalbändchen,
  2. RFID-Chips,
  3. Karten,
  4. Apps,
  5. Nutzerkonten oder
  6. andere elektronische Zahlungsmittel.

(4) Guthaben kann nach den angebotenen Möglichkeiten:

  1. vor dem Festival online,
  2. während des Festivals online oder
  3. an Aufladestellen vor Ort

aufgeladen werden.

(5) Die Aufladung von Guthaben stellt noch keinen Erwerb eines bestimmten Getränks, einer Speise oder einer sonstigen Ware dar.

(6) Das Guthaben dient als Zahlungsmittel innerhalb des hierfür freigegebenen Festivalsystems.

(7) Der Nutzer ist verpflichtet, das Cashless-Medium sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(8) Bei Verlust eines nicht registrierten oder nicht eindeutig zuordenbaren Mediums besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz des darauf gespeicherten Guthabens.

(9) Registrierte Medien können gesperrt werden, wenn:

  1. eine eindeutige Identifikation möglich ist und
  2. die Sperrung technisch noch rechtzeitig umgesetzt werden kann.

(10) Der Veranstalter und Howler haften nicht für Transaktionen, die vor Eingang und technischer Umsetzung einer Sperrmitteilung vorgenommen wurden, soweit die unbefugte Nutzung nicht von ihnen zu vertreten ist.

(11) Vor Abschluss einer Zahlung muss der Nutzer den angezeigten Betrag kontrollieren.

(12) Beanstandungen einer Transaktion sollen möglichst unverzüglich an der zuständigen Cashless- oder Servicestelle gemeldet werden.

(13) Bei technischen Störungen bemühen sich der Veranstalter und Howler um eine schnellstmögliche Wiederherstellung oder eine angemessene Ersatzlösung.

(14) Eine jederzeitige und vollständig störungsfreie Verfügbarkeit des Cashless-Systems wird nicht zugesichert.

(15) In Howler-basierten Cashless-Systemen können je nach Veranstaltung Aktivierungs-, Bearbeitungs- oder Auszahlungsgebühren vorgesehen sein. Solche Gebühren werden nur erhoben, wenn sie dem Nutzer vor der betreffenden Transaktion transparent angezeigt und wirksam vereinbart wurden. Howler weist in einzelnen veranstaltungsbezogenen Cashless-Bedingungen ausdrücklich auf mögliche Aktivierungs- und Auszahlungsgebühren hin. 


§ 27 Auszahlung von Cashless-Restguthaben

(1) Nicht verbrauchtes, selbst eingezahltes Cashless-Guthaben kann nach Ende des Festivals nach Maßgabe dieses Abschnitts zur Auszahlung beantragt werden.

(2) Der Antrag muss über das von Howler beziehungsweise dem Veranstalter bereitgestellte Online-Auszahlungsverfahren gestellt werden.

(3) Der reguläre und automatisierte Auszahlungszeitraum beträgt einen Monat ab dem offiziellen Ende des Festivals.

(4) Das genaue Anfangs- und Enddatum des Auszahlungszeitraums wird über geeignete Kommunikationswege bekannt gegeben, insbesondere:

  1. Festivalwebseite,
  2. App,
  3. E-Mail,
  4. Howler-Plattform und
  5. Social-Media-Kanäle.

(5) Nach Ablauf der Monatsfrist kann das automatisierte Online-Auszahlungsportal geschlossen werden.

(6) Eine automatisierte Auszahlung über das Howler-Portal ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.

(7) Zwingende gesetzliche Ansprüche des Guthabeninhabers bleiben unberührt.

(8) Der Guthabeninhaber ist selbst dafür verantwortlich:

  1. den Antrag fristgerecht einzureichen,
  2. die erforderlichen Angaben vollständig zu machen,
  3. richtige Bank- oder Zahlungsdaten anzugeben und
  4. das Cashless-Medium beziehungsweise die erforderlichen Identifikationsdaten aufzubewahren.

(9) Für fehlerhafte oder verspätete Auszahlungen, die auf unzutreffenden Angaben des Nutzers beruhen, wird nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen gehaftet.

(10) Die Auszahlung erfolgt auf das im Auszahlungsprozess angegebene Bankkonto oder Zahlungsmittel.

(11) Die Bearbeitungsdauer kann von dem verwendeten Zahlungsweg, dem Bankinstitut und der technischen Abwicklung durch Howler abhängen.

(12) Eine gegebenenfalls anfallende Auszahlungs- oder Bankbearbeitungsgebühr wird vor Abgabe des Auszahlungsantrags angezeigt.

(13) Nicht als auszahlbares Restguthaben gelten:

  1. bereits verbrauchte Beträge,
  2. bereits ausgezahlte Beträge,
  3. zurückgebuchte Beträge,
  4. nicht zurückgegebene Pfandbeträge,
  5. kostenlos gewährtes Bonus- oder Aktionsguthaben, wenn dessen Nichtauszahlbarkeit vor Gewährung klar vereinbart wurde, und
  6. Guthaben, dessen Herkunft nicht nachvollziehbar oder dessen Zuordnung nicht möglich ist.

(14) Der Nutzer muss sein Festivalbändchen beziehungsweise den RFID-Chip bis zum Abschluss der Auszahlung aufbewahren, soweit die darauf befindlichen Daten für die Auszahlung benötigt werden.

(15) Howler weist bei veranstaltungsbezogenen Cashless-Systemen regelmäßig darauf hin, dass das Bändchen einschließlich Chip für die Erstattung ungenutzten Guthabens aufbewahrt werden muss. 


§ 28 Müllpfand

(1) Der Veranstalter kann beim Erwerb eines Camping- oder Festivaltickets ein Müllpfand erheben.

(2) Das Müllpfand wird zurückgezahlt, wenn:

  1. der ausgegebene Müllsack entsprechend den Vorgaben gefüllt wurde,
  2. der Müllsack an der vorgesehenen Rückgabestelle abgegeben wird,
  3. die zugehörige Pfandmarke gleichzeitig vorgelegt wird und
  4. die Rückgabe innerhalb der veröffentlichten Rückgabezeiten erfolgt.

(3) Grundsätzlich müssen für die Auszahlung sowohl der gefüllte Müllsack als auch die zugehörige Pfandmarke abgegeben werden.

(4) Ohne Pfandmarke und ordnungsgemäß gefüllten Müllsack besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung des Müllpfands.

(5) Dies gilt nicht, wenn der Besucher anderweitig eindeutig nachweist, dass die Voraussetzungen für die Pfanderstattung erfüllt sind.

(6) Eine leere oder lediglich geringfügig befüllte Tüte kann zurückgewiesen werden.

(7) Dies gilt auch für einen Müllsack, der:

  1. gefährliche Gegenstände,
  2. heiße Asche,
  3. Flüssigkeiten,
  4. Sanitärabfälle,
  5. Gasbehälter oder
  6. sonstige nicht zugelassene Inhalte

enthält.

(8) Die Anforderungen an den Inhalt und die Rückgabe werden in den FAQ oder bei Ausgabe des Müllsacks bekannt gegeben.

(9) Verlorene Pfandmarken werden grundsätzlich nicht ersetzt, soweit die Pfandberechtigung nicht anderweitig eindeutig nachgewiesen werden kann.

(10) Für Getränke-, Becher- oder sonstige Warenpfandsysteme gelten die jeweils vor Ort bekannt gegebenen Rückgabebedingungen.


§ 29 Gastronomie, Getränke und Waren

(1) Der Verkauf von Getränken, Speisen, Merchandise und sonstigen Waren kann durch:

  1. den Veranstalter oder
  2. rechtlich selbstständige Händler und Gastronomiebetriebe

erfolgen.

(2) Bei Verkäufen eines selbstständigen Anbieters kommt der jeweilige Kaufvertrag unmittelbar zwischen dem Besucher und dem betreffenden Anbieter zustande.

(3) Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Getränke, Speisen, Waren, Größen oder Varianten während des gesamten Festivals verfügbar sind.

(4) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

(5) Die Mitnahme eigener Speisen und Getränke kann in einzelnen Bereichen eingeschränkt oder untersagt werden.

(6) Die konkreten Regelungen ergeben sich aus den FAQ sowie der Festival- und Campingordnung.


§ 30 Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Besucher

(1) Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu ausschließlich privaten Zwecken sind grundsätzlich zulässig, soweit:

  1. keine professionellen Aufnahmegeräte verwendet werden,
  2. keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden,
  3. Künstler und andere Besucher nicht beeinträchtigt werden,
  4. keine Sicherheitsabläufe gestört werden und
  5. keine abweichenden Vorgaben für einzelne Bereiche oder Auftritte bestehen.

(2) Ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters sind insbesondere untersagt:

  1. professionelle Fotoaufnahmen,
  2. professionelle Videoaufnahmen,
  3. kommerzielle Aufnahmen,
  4. vollständige Mitschnitte von Auftritten,
  5. kommerzielle Liveübertragungen,
  6. der Einsatz professioneller Tontechnik,
  7. der Einsatz von Stativen oder großen Objektiven,
  8. der Einsatz von Drohnen und
  9. Aufnahmen in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen.

(3) Nicht zugelassene Aufnahmegeräte können am Einlass zurückgewiesen werden.

(4) Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht nicht.

(5) Rechte von Künstlern, Urhebern, Leistungsschutzberechtigten und abgebildeten Personen sind zu beachten.


§ 31 Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter

(1) Auf dem Festivalgelände können durch:

  1. den Veranstalter,
  2. beauftragte Produktionsunternehmen,
  3. Fotografen,
  4. Videografen,
  5. Content-Creator und
  6. akkreditierte Medien

Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden.

(2) Die Aufnahmen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere verwendet werden für:

  1. aktuelle Berichterstattung,
  2. Dokumentation des Festivals,
  3. Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Nachberichterstattung,
  5. Social-Media-Beiträge,
  6. Festivalfilme,
  7. Pressearbeit und
  8. Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen.

(3) Besucher müssen damit rechnen, im Rahmen von Übersichts-, Publikums-, Gruppen- und Stimmungsaufnahmen als Teil des Veranstaltungsgeschehens erfasst zu werden.

(4) Bei gezielten Einzelaufnahmen, Interviews, UGC-Produktionen oder inszenierten Werbeaufnahmen wird, soweit rechtlich erforderlich, eine gesonderte Einwilligung eingeholt.

(5) Weitere datenschutzrechtliche Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls aus ergänzenden Hinweisen vor Ort.


§ 32 Fundsachen und persönliche Gegenstände

(1) Fundsachen können während des Festivals an den ausgewiesenen Stellen abgegeben werden.

(2) Nach Ende des Festivals können Fundsachen:

  1. für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt oder
  2. an ein zuständiges Fundbüro weitergeleitet werden.

(3) Der Eigentümer muss seine Berechtigung zur Abholung glaubhaft machen.

(4) Versand- und Rücksendekosten trägt grundsätzlich der Eigentümer.

(5) Für persönliche Gegenstände in:

  1. Zelten,
  2. Fahrzeugen,
  3. unbewachten Garderoben,
  4. Campingbereichen oder
  5. sonstigen frei zugänglichen Bereichen

wird keine Verwahrung übernommen.

(6) Für bewachte oder kostenpflichtige Garderoben gelten ergänzend die vor Ort bekannt gegebenen Bedingungen.


§ 33 Anreise und persönliche Verhinderung

(1) Die individuelle An- und Abreise ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Festivalvertrags.

(2) Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich eine Beförderungs- oder Shuttleleistung gebucht wurde.

(3) Der Besucher trägt grundsätzlich das Risiko seiner individuellen Anreise.

(4) Insbesondere begründen folgende Umstände keinen Erstattungsanspruch:

  1. Stau,
  2. Zugausfall,
  3. Flugausfall,
  4. Verspätung,
  5. Fahrzeugpanne,
  6. fehlende öffentliche Verkehrsverbindungen,
  7. Kontrollen,
  8. persönliche Reiseprobleme und
  9. fehlende Unterkünfte.

(5) Besucher sind selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich und körperlich in der Lage zu sein, an einem mehrtägigen Open-Air-Festival teilzunehmen.

(6) Besucher mit besonderen Unterstützungs- oder Barrierefreiheitsbedürfnissen sollen sich möglichst frühzeitig mit dem Veranstalter in Verbindung setzen.

(7) Eine bestimmte Unterstützungsleistung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde.


§ 34 Medizinische Versorgung und Eigenverantwortung

(1) Auf dem Festivalgelände können Sanitäts- und Rettungskräfte bereitgehalten werden.

(2) Besucher sind verpflichtet, bei gesundheitlichen Problemen unverzüglich Hilfe in Anspruch zu nehmen.

(3) Medizinisch notwendige Medikamente und Hilfsmittel dürfen mitgeführt werden.

(4) Bei ungewöhnlichen oder kontrollierten Substanzen kann ein geeigneter Nachweis verlangt werden.

(5) Besucher müssen insbesondere bei Hitze, Kälte, Alkoholkonsum oder körperlicher Belastung eigenverantwortlich auf:

  1. ausreichende Flüssigkeitsaufnahme,
  2. Sonnenschutz,
  3. geeignete Kleidung und
  4. ihren körperlichen Zustand

achten.

(6) Die Bereitstellung eines Sanitätsdienstes ersetzt keine persönliche medizinische Vorsorge.


§ 35 Technische Verfügbarkeit

(1) Der Veranstalter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von:

  1. Webseite,
  2. App,
  3. Ticketshop,
  4. Nutzerkonto,
  5. Cashless-System,
  6. Auszahlungsportal und
  7. sonstigen digitalen Informationsdiensten.

(2) Eine jederzeitige, vollständig fehlerfreie und ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.

(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

  1. Wartungsarbeiten,
  2. Updates,
  3. Serverausfälle,
  4. Übertragungsfehler,
  5. Überlastungen,
  6. Ausfälle von Telekommunikationsdiensten,
  7. Störungen von Zahlungsanbietern,
  8. Störungen von App-Stores,
  9. Cyberangriffe und
  10. höhere Gewalt.

(4) Bei einer offensichtlich fehlerhaften Preisangabe oder Ticketzuteilung aufgrund eines technischen Fehlers kann die Bestellung korrigiert oder storniert werden.

(5) Bereits gezahlte Beträge werden bei einer solchen Stornierung zurückgezahlt.

(6) Der Nutzer ist verpflichtet:

  1. erforderliche Updates zu installieren,
  2. ein geeignetes Endgerät bereitzuhalten und
  3. für eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen.

(7) Die ticket.io-Vergleichsbedingungen enthalten ebenfalls keine Zusage einer ununterbrochenen Verfügbarkeit und sehen mögliche Unterbrechungen wegen Wartungsarbeiten vor. 


§ 36 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

(3) Die Datenverarbeitung kann insbesondere erfolgen im Zusammenhang mit:

  1. Webseite und App,
  2. Nutzerkonten,
  3. Ticketbestellungen,
  4. Zahlungsabwicklung,
  5. Cashless-System,
  6. Howler-Konten,
  7. Push-Nachrichten,
  8. Newsletter,
  9. Supportanfragen,
  10. Einlasskontrollen,
  11. Sicherheitsmaßnahmen sowie
  12. Foto- und Videoaufnahmen.

(4) Soweit externe Ticket-, Zahlungs-, Hosting-, App-, Versand- oder Cashless-Dienstleister eingesetzt werden, können personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang an diese übermittelt werden.

(5) Für Datenverarbeitungen, die Howler in eigener Verantwortung durchführt, gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen von Howler.

(6) Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies:

  1. für den jeweiligen Zweck,
  2. zur Vertragserfüllung,
  3. aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder
  4. zur Geltendmachung beziehungsweise Abwehr rechtlicher Ansprüche

erforderlich ist.

(7) Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf:

  1. Auskunft,
  2. Berichtigung,
  3. Löschung,
  4. Einschränkung der Verarbeitung,
  5. Datenübertragbarkeit,
  6. Widerspruch und
  7. Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

(8) Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(9) Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

(10) Diese AGB ersetzen nicht die gesonderte Datenschutzerklärung.


§ 37 Haftung

(1) Der Anbieter und Veranstalter haftet unbeschränkt:

  1. bei Vorsatz,
  2. bei grober Fahrlässigkeit,
  3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
  4. für Schäden aus der Verletzung des Körpers,
  5. für Schäden aus der Verletzung der Gesundheit,
  6. nach dem Produkthaftungsgesetz,
  7. bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie und
  8. in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine verschuldensunabhängige Haftung für:

  1. Diebstahl persönlicher Gegenstände,
  2. Verlust persönlicher Gegenstände,
  3. Schäden an Zelten,
  4. Schäden an Campingausrüstung,
  5. Schäden an Fahrzeugen,
  6. wetterbedingte Verschmutzungen,
  7. Störungen fremder Telekommunikationsanbieter,
  8. Störungen fremder Zahlungsanbieter,
  9. Störungen fremder Verkehrsunternehmen und
  10. eigenmächtiges Verhalten anderer Besucher.

(6) Die Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten haben.

(7) Besucher haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihnen schuldhaft verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

(8) Verursacht ein Besucher schuldhaft:

  1. einen Einsatz,
  2. eine Sonderreinigung,
  3. eine Reparatur,
  4. ein Abschleppen oder
  5. sonstige erforderliche Maßnahmen,

kann der Veranstalter Ersatz der erforderlichen und angemessenen Kosten verlangen.

(9) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der:

  1. gesetzlichen Vertreter,
  2. Geschäftsführer,
  3. Mitarbeitenden,
  4. Beauftragten,
  5. Erfüllungsgehilfen und
  6. eingesetzten Dienstleister

des Veranstalters, soweit deren persönliche Haftung betroffen ist.

(10) Haftungsausschlüsse in AGB dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen und müssen klar und verständlich sein. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten sowie für Körper- und Gesundheitsschäden kann nicht pauschal ausgeschlossen werden. 


§ 38 Freistellung bei Rechtsverletzungen

(1) Verletzt ein Nutzer oder Besucher schuldhaft Rechte Dritter, stellt er den Veranstalter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

(2) Dies gilt insbesondere bei:

  1. rechtswidrig hochgeladenen Inhalten,
  2. Verletzungen von Urheberrechten,
  3. Verletzungen von Markenrechten,
  4. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten,
  5. Datenschutzverletzungen und
  6. schuldhaft verursachten Personen- oder Sachschäden.

(3) Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Der Veranstalter informiert den Betroffenen unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche und ermöglicht ihm, soweit zumutbar, an der Rechtsverteidigung mitzuwirken.


§ 39 Verbraucherschlichtung

(1) Die HKH Gastronomie und Catering GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Ein Hinweis auf die frühere Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wird nicht verwendet.


§ 40 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.


§ 41 Gerichtsstand

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(2) Ist der Vertragspartner:

  1. Kaufmann,
  2. eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
  3. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,

ist der Sitz der HKH Gastronomie und Catering GmbH ausschließlicher Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


§ 42 Änderungen dieser AGB

(1) Für einen Ticketkauf gilt grundsätzlich die bei Abschluss der Bestellung wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.

(2) Änderungen gelten für bereits geschlossene Verträge nur, wenn:

  1. der Vertragspartner ausdrücklich zustimmt,
  2. die Änderung für ihn ausschließlich rechtlich vorteilhaft ist oder
  3. die Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist und ihn nicht unangemessen benachteiligt.

(3) Sicherheits-, Lage-, Camping-, Parkplatz- und Ablaufhinweise können aus sachlichem Grund aktualisiert werden.

(4) Eine Aktualisierung darf bereits erworbene wesentliche Vertragsrechte nicht unangemessen einschränken.


§ 43 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, per E-Mail übermittelt werden.

(5) Der Nutzer beziehungsweise Käufer ist verpflichtet, eine erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

(6) Individuelle Abreden bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam.