Camping
Der Campingplatz kann nur mit einem gültigen Weekend-Festival-Ticket und einem gültigen Camping-Ticket (Weekend-Camping oder VIP-Weekend-Camping) genutzt werden.
VIP-Camp: Zugang nur mit VIP-Weekend-Camping-Ticket und VIP-WEEKEND-TICKET.
Pre-Party- oder Tagestickets berechtigen nicht zum Camping.
- Anreise einen Tag vor dem offiziellen Festivalstart zwischen 18:00 und 22:00 Uhr – nur mit entsprechendem Anreise-Add-on
Reguläre Anreise an allen offiziellen Festivaltagen ab 09:00 Uhr
Abreise am letzten offiziellen Festivaltag bis 16:00 Uhr
Fahrverbot: Während des Festivals dürfen Fahrzeuge auf dem Campingplatz nicht bewegt werden. Bitte folgt den Anweisungen des Platzteams.
Ja. Mit dem entsprechenden Anreise-Add-on ist die Anreise bereits einen Tag vor dem offiziellen Festivalstart zwischen 18:00 und 22:00 Uhr möglich.
Das Add-on ist ausschließlich in Kombination mit einem gültigen Festivalticket buchbar.
Zufahrt mit dem KFZ auf den Campingplatz nur mit gültiger Auto-Vignette innerhalb der Anreisezeiten. Es gibt zwei Varianten:
- Kleine Auto-Vignette: PKW mit max. 5 Sitzplätzen; einachsige Anhänger (ausgenommen Wohnanhänger).
- Große Auto-Vignette: PKW >5 Sitzplätze, Kleinbusse/Transporter/Caddys/Pickups, Wohnmobile, Wohnanhänger (ein- oder zweiachsig) sowie zweiachsige Anhänger.
Gespanne: Pro Fahrzeugteil eine eigene Vignette nötig – Anhänger nie automatisch enthalten.
Für alle Festival-Besucher stehen ausreichend Parkplätze außerhalb des Campingplatzes zur Verfügung. Es wird eine Parkgebühr von 10 € erhoben.
Beim Verlassen des Parkplatzes verliert das Parkticket seine Gültigkeit.
WC ist auf allen Campingflächen vorhanden. Die Dusch-Flat kann optional dazugebucht werden
VIP-Camp: eigenes VIP-Dusch- & WC-Camp; Dusch-Flat inklusive.
Vor Ort gibt es zahlreiche Food- & Drink-Stände. Beachtet die Do‘s & Dont‘s je Bereich:
- Camping: Campingkocher gemäß Sicherheitsregeln erlaubt; kein Glas.
- Strand: kein Glas; Mülltrennung & Pfand beachten.
- Infield: Mitbringen gemäß Hausordnung; kein Glas.
Aus Sicherheits- und Umweltgründen sind u. a. folgende Gegenstände verboten:
- Glasflaschen / Glasbehälter
- Gasflaschen & -kartuschen > 450 g
- Unverhältnismäßige Aufbauten (z. B. große Partyzelte)
- Wohnungseinrichtungen (Sofa, Sessel, große Tische)
- Baumaterial, Sperrmüll
- Stromgeneratoren/Aggregate
- Trockeneis; flüssige Grillanzünder
- Laserpointer
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen
- Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
- Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen
- Tiere aller Art
- Schlosserhammer > 300 g, Gummihammer > 400 g