Die Bedingungen findet ihr hier: Ticket.io – Allgemeine Nutzungsbedingungen
Das Cashless Payment ist ein von der HOWLER Ltd. bereitgestelltes elektronisches Zahlungsmittel. Der Vertrieb erfolgt im Namen und für Rechnung der GBG GmbH. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungsmittels gelten im Verhältnis zwischen der GBG GmbH und dem jeweiligen Kunden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit dem Bezug des Chips zur bargeldlosen Zahlung kommt ein Vertrag zwischen dem Chipaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung des Chips als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande. Mit dem Aufladen von Guthaben auf den RFID-Chip, der auf einer Karte/dem Festivalband hinterlegt ist, kommt ein Vertrag zwischen der GBG GmbH und dem Kunden zustande.
Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen begründen gesonderte Vertragsverhältnisse zwischen Chipinhaber und Akzeptanzstellen. Der Chip kann personalisiert (Name, E-Mail) oder unpersonalisiert ausgestellt werden; ein personalisierter Chip ist nicht übertragbar. Für unpersonalisierte Chips übernimmt die GBG GmbH keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl.
Mit dem Chip kann der Inhaber an freigegebenen Veranstaltungstagen bargeldlos bezahlen. Bei jeder Zahlung vermindert sich das Guthaben. Der Aussteller schuldet nicht die Leistungen der Akzeptanzstellen.
Mit Einsatz des Chips erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. Nach Autorisierung ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
Der Chip ist an ausgewiesenen Stellen erhältlich. Der Inhaber erwirbt kein Eigentum am Chip. Mindestausgabewert grundsätzlich 0 € (Änderungen möglich).
Verwendung im ausgewiesenen Gültigkeitszeitraum. Bei Nichtnutzung über 12 Monate: Sperrung und Guthabenverfall.
Restguthaben kann nach Registrierung online erstattet werden (Gebühr 2 €), frühestens 2–5 Werktage nach dem Event, innerhalb eines vom Veranstalter bestimmten Zeitraums. Promoguthaben wird nicht erstattet. Bei beschädigten/verlorenen Chips kann gegen 5 € gesperrt und auf einen neuen Chip transferiert werden (bereits registrierte Kunden ohne erneute Kosten).
Bei Nichtnutzung über 12 Monate automatische Sperrung und Guthabenverfall.
Reklamationen zu Leistungen: direkt mit der Akzeptanzstelle klären (ohne Einfluss auf die Guthabenbelastung). Reklamationen zum Chip: an ausgewiesene Stellen oder an die GBG GmbH.
Chip sorgfältig aufbewahren und vor missbräuchlicher Nutzung schützen.
Risiko trägt der Chipinhaber. Akzeptanz-/Rücktauschstellen prüfen keine Eigentumsverhältnisse. Registrierte Chips können gesperrt werden. Verlust/Diebstahl unverzüglich melden und bei Bedarf polizeilich anzeigen.
Keine Gewähr für Qualität der mit dem Chip bezahlten Leistungen. Bei Verlust haftet der Chipinhaber bis zur Sperre in Höhe des Guthabens. Nach Sperrmeldung haftet der Aussteller, außer bei betrügerischer Absicht des Chipinhabers.
Änderungen werden mindestens 2 Monate vor Wirksamwerden online und (bei personalisierten Kunden) per E-Mail mitgeteilt. Ohne Widerspruch gelten sie als genehmigt (Hinweis auf Genehmigungswirkung erfolgt bei Bekanntgabe).
Es gilt deutsches Recht. Sofern kein allgemeiner Gerichtsstand in Deutschland besteht, ist Gerichtsstand der Sitz des Chipausstellers.
