Festivalverordnung

 
1. Sicherheit allgemein

Sicherheit steht bei unserem Festival an erster Stelle. Ohne die Spießer raushängen zu lassen wollen wir ein tolles Festival ohne schwere Verletzungen. Deine Sicherheit steht über allem!

2. Rücksichtsvoller Umgang

Wir bitten alle Besucher um ein Rücksichtsvollen Umgang miteinander, Toleranz gegenüber anderen, Zivilcourage und Hilfe in Notfällen. Den Anweisungen von Security Mitarbeitern oder Ordnern ist daher unbedingt Folge zu leisten. Das Hausrecht liegt in jedem Falle beim Veranstalter und seinen Beauftragten.

3. Verhalten bei Unwetter

Das Break the Rules Festival findet bei jeder Witterung statt. Sollten die Witterungsumstände jedoch eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler und/oder des Personals begründen, kann der Veranstalter das Festival sofort abbrechen. Wird aus Witterungsgründen oder aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände eine von dem Veranstalter zu erbringende Leistung unmöglich oder verzögert, so ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen; eine Erstattung des Eintrittskartenpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund der Verschiebung und Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

4. Verbotene Gegenstände

Es ist verboten, Glasbehältnisse jeglicher Art, Kanister, Plastikflaschen, PET-Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Festival-Infield mitzunehmen. Auf dem Campingplatz sind jedoch eigene Lebensmittel, mitgebrachte Speisen und Getränke erlaubt. (außer Glasflaschen). Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Die Security bzw. der Ordner ist angewiesen, eine Leibesvisitation bei dir vorzunehmen; du erklärst sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte bzw. des Tickets damit einverstanden. Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen und/oder gesetzlichen Vorschriften kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.

5. Fotoaufnahmen/Ton/Video

Fotografieren ist grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch gestattet. Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamera- bzw. Videofunktion sind natürlich erlaubt. Professionelles Video- und Kameraequipment (Tele- und/oder Zoomobjektive, Stative u.ä.) und professionelle Aufzeichnungsgeräte (MP3 bzw. MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) müssen aber leider zu Hause bleiben! Diese dürfen nur mit einer entsprechenden Akkreditierung mitgeführt werden. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten.

6. Offenes Feuer

Wir befinden uns in einem Waldgebiet. Es herrscht Waldbrandgefahr, beachtet die Waldbrandstufen. Es ist absolut untersagt offenes Feuer zu entzünden! Werft Eure Zigaretten in Eurem eigenen Interesse bitte auch nicht auf den Boden.

7. Umwelt/Sauberkeit

Der Bärwalder See und die einzigartige Tagebaulandschaft geben uns die Möglichkeit unvergessliche Momente an einem der schönsten Festivalspots des Landes zu erleben. Lasst uns der Natur den größtmöglichen Respekt entgegenbringen und gemeinsam für ein nachhaltiges und sauberes BTRFestival im Einklang mit der Region kämpfen. Verzichtet auf das Mitbringen unnötiger Gegenstände und schwer abbaubarer Materialen und achtet alle Miteinander auf einen sauberen Campingplatz/Festivalgelände. Wir werden überall auf dem Zeltplatz Bauzaundreiecke zur Müllentsorgung aufstellen – so dass der Müll zentral gesammelt werden kann. Bitte achtet vor allem bei der Abreise vom Festival darauf das Ihr euren Zeltplatz in einem ordentlichen Zustand hinterlasst.

8. Haftung

Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Bitte passt auf Euer Bändchen auf. Bei Verlust des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen werden Schließfächer bereit stehen. Das Betreten der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes und fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

9. Absperrungen/Künstlerbereiche

Absperrungen sind als Absperrungen gedacht und nicht als Aufforderung zum darüber klettern. Wir bitten euch außerdem die abgesperrten Personal/Künstlerbereiche zu respektieren und euch nicht irgendwo unbefugt Zutritt zu beschaffen.

10. Erste Hilfe

Der Sanitätsdienst erfolgt durch das DRK. Notfalleinsatzkräfte sind vor Ort über die Streifen des Ordnungsdienstes und des DRKs sowie über 112 und 110 erreichbar. Falls ihr als erster an einer Unfallstelle sein solltet, bitten wir euch dennoch Ersthilfe zu leisten und so schnell es geht unsere Rettungskräfte zu informieren.

11. Baden/Verhalten am Strand

Bitte denkt beim Sprung ins kühle Nass immer an Eure eigene Sicherheit und seid rücksichtsvoll gegenüber anderen. Wer Alkohol konsumiert hat, hat im Wasser nichts verloren. Der Badestrand ist stets sauber zu halten und Müll ist unbedingt zu entsorgen.

12. Fundsachen

Fundsachen können an den Infopunkten (siehe Lageplan) oder am Check In Zelt abgegeben werden. Die Abholung erfolgt außerdem an diesen Stellen.

13. Tiere

Tiere sind auf unserem Festival nicht erwünscht. Erspart eurem besten Begleiter den Stress und lasst ihn zu Hause.

14. Jugendschutz

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren haben nur unter besonderen Auflagen Zutritt. ( 1 volljährige Person kann 2 unter 18 jährige beaufsichtigen) Hierzu wird ein ausgefülltes Aufsichtsformular von www.partyzettel.de + eine volljährige Begleitperson. Die Sicherheit steht bei uns klar im Vordergrund! Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird Alkohol nur in begrenzten Arten an Personen unter 18 Jahren ausgegeben. Die Abgabe von Getränken auf dem erfolgt ausschliesslich in Plastikbechern, für den ein Pfand erhoben wird.

15. Drohnen

Die Nutzung von Drohnen oder Drohnen ähnlichen Fluggeräten ist grundsätzlich untersagt. Es gelten die Bestimmungen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

16. Licht und Lautstärke

Die Lichtshow enthält sogenanntes Stroboskoplicht, das unter Umständen epileptische Anfälle auslösen kann. Die Lautstärke des Konzerts kann u. U. zu Gehörschädigung führen. Tragt also bitte, wenn nötig, einen Gehörschutz.